THG-Quote 2026 · bis 420 €/t CO₂

Ihre THG-Quote.
Einfach eingereicht.

Quotenregister übernimmt die Vermarktung Ihrer Treibhausgasminderungs­quote – für Elektrofahrzeuge und öffentliche Ladeinfrastruktur. Transparent, geprüft, mit fester Auszahlung.

420 €/t CO₂-Quotenpreis 2026
UBA-zertifiziert Rechtssichere Abwicklung
DSGVO-konform EU-Serverstandort

So funktioniert's

In drei Schritten zur THG-Prämie

01

Daten übermitteln

Sie senden uns die nötigen Unterlagen – Fahrzeugschein bei E-Autos oder Standort- und Zählerdaten bei Ladepunkten. Alles online, verschlüsselt und DSGVO-konform.

02

Wir bündeln und zertifizieren

Quotenregister bündelt Ihre Quote mit anderen Einreichungen und lässt sie beim Umweltbundesamt zertifizieren. Sie müssen sich um nichts kümmern.

03

Auszahlung erhalten

Nach Verkauf der Zertifikate an quotenverpflichtete Unternehmen erhalten Sie Ihre Auszahlung per Überweisung. Transparent und pünktlich.

Fahrzeug-THG

THG-Prämie für Ihr Elektrofahrzeug

Jedes in Deutschland zugelassene, rein elektrische Fahrzeug erhält eine jährliche THG-Quote. Quotenregister übernimmt die Vermarktung – Sie bekommen die Prämie.

  • Für alle reinen E-Fahrzeuge (BEV) – PKW, Nutzfahrzeuge, Motorräder
  • Fixe Auszahlung garantiert – keine Marktpreis-Spekulation
  • Jährlich wiederholbar, solange das Fahrzeug zugelassen ist
  • Einreichung in unter 3 Minuten – Fahrzeugschein-Upload genügt
Wichtig: Für die Anerkennung muss im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Feld P.3 „Elektro" eingetragen sein. Hybridfahrzeuge sind nicht berechtigt.

THG-Prämie beantragen

Keine Verpflichtung – Anfrage in 3 Minuten

Kontaktdaten
Fahrzeugdaten
Fahrzeugschein hochladen

Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite). PDF, JPG oder PNG · max. 10 MB. Feld P.3 muss „Elektro" enthalten.

Zustimmung

Ladeinfrastruktur

THG-Prämie für öffentliche Ladepunkte

Betreiben Sie öffentliche Ladesäulen? Jede geladene Kilowattstunde generiert THG-Zertifikate. Quotenregister übernimmt Meldung und Vermarktung – Sie bekommen pro kWh ausgezahlt.

  • Für öffentliche Ladepunkte (BNetzA-registriert)
  • Vergütung pro tatsächlich geladener Kilowattstunde
  • Wir übernehmen UBA-Einreichung und Zertifizierung
  • Transparente Abrechnung, jährlicher Zyklus
Voraussetzung: Ihre Ladepunkte müssen öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur registriert sein. Die Abrechnung basiert auf tatsächlich gemessenen, eichrechtskonformen kWh-Werten.

Auszahlung berechnen

Zählerdifferenz in kWh → geschätzte THG-Vergütung

9,0 ct/kWh

Richtwert 2026: 8–12 ct/kWh. Tatsächlicher Wert hängt von Quotenpreis und White-Label-Konditionen ab.

Geladene kWh: – kWh
Geschätzte Auszahlung: – €

Unverbindliche Schätzung. Finale Auszahlung nach UBA-Zertifizierung und Quotenverkauf.

Jetzt Ladepunkt registrieren

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Unternehmensdaten, Standort und Zählerstände erfassen

Unternehmensdaten
Standort der Ladeinfrastruktur

Die EVSE-ID ist die eindeutige Kennung jedes Ladepunkts bei der Bundesnetzagentur.

Öffentliche Zugänglichkeit
Zählerstände

Der Endstand kann auch später erfasst werden (typisch: nach 12 Monaten).

Zustimmung

Häufige Fragen

FAQ

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölunternehmen, die CO₂-Emissionen ihrer Kraftstoffe jährlich zu reduzieren. Wer CO₂ einspart – etwa durch den Betrieb eines Elektrofahrzeugs oder öffentlicher Ladepunkte – kann diese Einsparung als Zertifikat verkaufen. Quotenregister übernimmt diesen Prozess für Sie.

Wer kann die THG-Prämie beantragen?

Alle Halter eines in Deutschland zugelassenen, rein elektrischen Fahrzeugs (PKW, LKW, Motorrad, Bus). Für die Ladeinfrastruktur: Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte, die bei der Bundesnetzagentur registriert sind.

Wie lange dauert die Auszahlung?

Nach Einreichung beim Umweltbundesamt dauert die Zertifizierung typischerweise 3–6 Monate. Danach werden die Zertifikate an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft und ausgezahlt. Wir kommunizieren den Status transparent.

Wie hoch ist die Prämie 2026?

Für Fahrzeuge: Richtwerte liegen 2026 zwischen 250 € (Motorrad) und 450 € (PKW). Für Ladeinfrastruktur: 8–12 Cent pro tatsächlich geladener kWh. Die genaue Höhe hängt vom Marktpreis der THG-Quote ab, der 2026 bei 350–420 €/t CO₂ liegt.

Welche Daten benötigen Sie?

Für Fahrzeuge: Kontaktdaten, Fahrzeugdaten und ein Scan oder Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I. Für Ladeinfrastruktur: Unternehmens- und Standortdaten, EVSE-IDs sowie Zählerstände (Anfangs- und Endstand) der Ladepunkte.

Kann ich die Prämie jedes Jahr neu beantragen?

Ja. Die THG-Quote wird jährlich vergeben. Solange Ihr Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist oder Ihre Ladepunkte betrieben werden, können Sie die Prämie jedes Jahr neu einreichen.

Was passiert mit meinen Daten?

Wir speichern Ihre Daten DSGVO-konform auf Servern in der EU. Der Fahrzeugschein wird ausschließlich zur Einreichung beim Umweltbundesamt verwendet und nach gesetzlicher Aufbewahrungsfrist gelöscht. Details in unserer Datenschutzerklärung.

Gibt es versteckte Kosten?

Nein. Die Anfrage und Einreichung sind für Sie kostenlos. Wir finanzieren uns über eine Marge auf den Quotenverkauf – die ausgewiesene Auszahlung ist der Nettobetrag, den Sie erhalten.

Kontakt

Fragen? Wir sind für Sie da.

Sie erreichen uns werktags von 9 bis 17 Uhr. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.

Telefon +49 941 1234567
Sitz Regensburg, Bayern